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   OLG Düsseldorf, 08.10.1992 - 5 U 179/91   

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https://dejure.org/1992,3667
OLG Düsseldorf, 08.10.1992 - 5 U 179/91 (https://dejure.org/1992,3667)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.10.1992 - 5 U 179/91 (https://dejure.org/1992,3667)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Oktober 1992 - 5 U 179/91 (https://dejure.org/1992,3667)
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    Bauträgervertrag: Welche Ansprüche hat der einzelne Wohnungseigentümer? (IBR 1993, 97)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 89
  • BauR 1993, 229
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.05.1979 - VII ZR 30/78

    Anspruch des Bauherrn auf Mängelbeseitigung; Geltendmachung von Ansprüchen durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.1992 - 5 U 179/91
    Diese Außenwirkung hat der BGH dann angenommen, wenn es bei der Beschlußfassung um die nur von den Wohnungseigentümern gemeinsam zu treffende Entscheidung geht, die bestellte Werkleistung in ihrem mangelhaften Zustand zu behalten und dafür den Werklohn zu mindern (BGH, NJW 1979, 2207,2209; DRsp I (152) 91 a = NJW 1981, 1841,1842; NJW 1988, 1718,1719).
  • BGH, 04.06.1981 - VII ZR 9/80

    Geltendmachung von Nachbesserungsansprüchen durch die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.1992 - 5 U 179/91
    Diese Außenwirkung hat der BGH dann angenommen, wenn es bei der Beschlußfassung um die nur von den Wohnungseigentümern gemeinsam zu treffende Entscheidung geht, die bestellte Werkleistung in ihrem mangelhaften Zustand zu behalten und dafür den Werklohn zu mindern (BGH, NJW 1979, 2207,2209; DRsp I (152) 91 a = NJW 1981, 1841,1842; NJW 1988, 1718,1719).
  • BGH, 10.03.1988 - VII ZR 171/87

    Verfolgung von Schadensersatzansprüchen durch einzelne Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.1992 - 5 U 179/91
    Diese Außenwirkung hat der BGH dann angenommen, wenn es bei der Beschlußfassung um die nur von den Wohnungseigentümern gemeinsam zu treffende Entscheidung geht, die bestellte Werkleistung in ihrem mangelhaften Zustand zu behalten und dafür den Werklohn zu mindern (BGH, NJW 1979, 2207,2209; DRsp I (152) 91 a = NJW 1981, 1841,1842; NJW 1988, 1718,1719).
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2010 - 21 W 8/10

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen Mängeln veräußerten

    Das Verlangen, derartige Mängel zu beseitigen, kann von jedem Eigentümer unabhängig davon gestellt werden, ob die Gemeinschaft einen darauf gerichteten Beschluss gefasst hat oder nicht (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.10.1992, 5 U 179/91, in BauR 1993, 229).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn eine mangelhafte Werkleistung nicht von dem Unternehmer nachgebessert, sondern stattdessen ein bestimmtes Gewährleistungsrecht - etwa Minderung - geltend gemacht werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 10.05.1979, VII ZR 30/78, in NJW 1979, 2207; OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.10.1992, 5 U 179/91, in BauR 1993, 229).

  • OLG Stuttgart, 20.01.2005 - 2 U 133/04

    Wohnungseigentum: Wohnungsabschlußtüren als Gemeinschaftseigentum;

    Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft einen von der Vorgehensweise des einzeln klagenden Wohnungseigentümers abweichenden bestandskräftigen Beschluss über die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten gefasst, so hindert dieser den einzelnen Wohnungseigentümer daran, im Widerspruch dazu eigene Gewährleistungsvorstellungen zu verfolgen (OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 89 und 90; Voit a.a.O. 99; vgl. auch Senat a.a.O. 1396; Palandt/Sprau a.a.O. 15; Koeble a.a.O. 257; offen gelassen in BGH NJW 1988, 1718).
  • OLG Naumburg, 27.10.1998 - 11 U 148/98

    Wohnungseigentumskauf: Unmöglichkeit der Vertragserfüllung - Rückabwicklung

    Für das gemeinschaftliche Eigentum steht ihnen dieses Recht sowieso nicht zu (OLG Düsseldorf OLGR 1993, 35, 36 m.w.N.).
  • LG München I, 31.01.1995 - 8 O 17363/94

    Ersatz für den Schaden am Dach eines Hauses einer Eigentümergemeinschaft; Bindung

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